Rehasport
darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden.
Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung
und ist somit budgetfrei für den Arzt.
Die Verordnung muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser zu uns.
Ihr Weg zum Rehasport:
1. Gesundheitliche Beschwerden
Beschwerden der Wirbelsäule, Rücken und Gelenke
2. Arztbesuch
Gespräch mit Haus- oder Facharzt über die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Verordnung von Rehasport
3. Ärztlicher Antrag auf Kostenübernahme für Rehasport
Formular 56, in der Regel 50 Termine innerhalb von 18 Monaten
4. Besuch in unserem Studio
Beratung zum Kursangebot mit anschließender Bestätigung Ihrer Teilnahme an einer Sportgruppe bei uns
5. Genehmigung durch den Kostenträger
z. Bsp. Krankenkassen, Unfall- oder Rentenversicherungen